Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.10.1998

Rechtsprechung
   OLG München, 14.10.1998 - 3 U 3587/98   

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https://dejure.org/1998,10999
OLG München, 14.10.1998 - 3 U 3587/98 (https://dejure.org/1998,10999)
OLG München, Entscheidung vom 14.10.1998 - 3 U 3587/98 (https://dejure.org/1998,10999)
OLG München, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 3 U 3587/98 (https://dejure.org/1998,10999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamer Eintritt eines Kunden in einen bestehenden Sondervertrag; Beendigung eines Sondervertragsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 412
  • NJW-RR 1999, 421
  • BB 1998, 2441
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 09.08.2012 - 5 O 429/10

    Energielieferungsvertrag: Preisbestimmung bei fortgesetzter Stromabnahme nach

    Die Substantiierung der Billigkeit der Preisbestimmung erfordert die Offenlegung der Kalkulation durch den Stromversorger (vergleiche BGH, 19. Januar 1983, VIII ZR 81/82 und OLG München, 14. Oktober 1998, 3 U 3587/98).(Rn.23) (Rn.24).

    Gleiches gilt für die AVBEltV, die nur auf Tarifkunden Anwendung findet (OLG München, Urteil vom 14.10.1998 - 3 U 3587/98 - juris Rn. 11).

    Die Substantiierung der Billigkeit einer Preisbestimmung gemäß § 315 BGB erfordert die Offenlegung der Kalkulation (vgl.: OLG München, Urteil vom 14.10.1998 - 3 U 3587/98 - juris Rn. 13 - 15).

  • OLG Brandenburg, 16.03.2006 - 5 U 75/05

    Fernwärmelieferung: Preisregelung mit Preisgleitklausel

    Zuvor hatte der BGH bereits auf so genannte Interimsverhältnisse (nach Kündigung eines Stromvertrages) die §§ 315, 316 BGB angewandt (BGH NJW-RR 1992, 183; ihm folgend OLG München NJW-RR 1999, 421).
  • AG Leer, 01.08.2006 - 7d C 416/06

    Voraussetzungen der Billigkeit von Gaspreiserhöhungen; Verhältnis zwischen § 315

    Er konkretisiert für die Stromwirtschaft das Prinzip der möglichst preisgünstigen Versorgung durch einen an der Kosten- und Erlöslage des jeweiliger Elektrizitätsversorgungsunternehmens orientierten Preisbildungsmechanismus, weshalb in der Rechtsprechung jedenfalls vor der Liberalisierung der Strommärkte anerkannt war, dass der Nachweis der Billigkeit eines Stromtarifes grds. die Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen erfordert (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 183 [184ff.] [BGH 02.10.1991 - VIII ZR 240/90] ; OLG München, NJW-RR 1999, 421 [AG Berlin-Tempelhof 13.10.1998 - 19 C 264/98] [422]).
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.10.1998 - 19 C 264/98   

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https://dejure.org/1998,22871
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.10.1998 - 19 C 264/98 (https://dejure.org/1998,22871)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 13.10.1998 - 19 C 264/98 (https://dejure.org/1998,22871)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 13. Oktober 1998 - 19 C 264/98 (https://dejure.org/1998,22871)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 421
  • NJW-RR 2000, 1671 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Leer, 01.08.2006 - 7d C 416/06

    Voraussetzungen der Billigkeit von Gaspreiserhöhungen; Verhältnis zwischen § 315

    Er konkretisiert für die Stromwirtschaft das Prinzip der möglichst preisgünstigen Versorgung durch einen an der Kosten- und Erlöslage des jeweiliger Elektrizitätsversorgungsunternehmens orientierten Preisbildungsmechanismus, weshalb in der Rechtsprechung jedenfalls vor der Liberalisierung der Strommärkte anerkannt war, dass der Nachweis der Billigkeit eines Stromtarifes grds. die Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen erfordert (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 183 [184ff.] [BGH 02.10.1991 - VIII ZR 240/90] ; OLG München, NJW-RR 1999, 421 [AG Berlin-Tempelhof 13.10.1998 - 19 C 264/98] [422]).
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